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   VGH Bayern, 19.03.1987 - 19 B 86.02486   

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VGH Bayern, 19.03.1987 - 19 B 86.02486 (https://dejure.org/1987,21512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.1987 - 19 B 86.02486 (https://dejure.org/1987,21512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 1987 - 19 B 86.02486 (https://dejure.org/1987,21512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Freiburg, 18.10.2006 - 2 K 1544/05

    Jagdgenossenschaft; Beschlussfassung; Nichtigkeit von Beschlüssen, die unter

    Grundsätzlich ist jeder Jagdgenosse befugt, einen Verpachtungsbeschluss der Jagdgenossenschaft im Wege der Feststellungsklage auf seine Rechtmäßigkeit hin gerichtlich überprüfen zu lassen, soweit er geltend machen kann, der Beschluss sei unter Verletzung solcher Normen zustande gekommen, die der Wahrung seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte als Jagdgenosse dienen (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 8.9.1995 - 5 S 2650/94 - in juris; BayVGH, Urt. v. 19.3.1987 - 19 B 86.02486 - BayVBl. 1988, 533).

    Denn auch wenn die Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages nicht dadurch berührt wird, dass er auf der Grundlage eines nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung abgeschlossen wurde, steht damit nicht fest, dass die im Verwaltungsrechtsweg festgestellte Ungültigkeit der Verpachtungsentscheidung ohne jeden Einfluss auf die Pachtverträge ist; im Übrigen liefe der Kläger ohne die (verwaltungs-)gerichtliche Feststellung der Ungültigkeit des Beschlusses Gefahr, dass bei einer Neuverpachtung die gerügten Verstöße wiederholt würden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.9.1995 - 5 S 2650/94 - in juris; BayVGH, Urt. v. 19.3.1987 - 19 B 86.02486 - BayVBl. 1988, 533).

    Die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 S. 1 VwGO steht der Zulässigkeit der Feststellungsklage ebenfalls nicht entgegen, da der Beschluss über die Jagdverpachtung keinen mit Außenwirkung ergehenden Verwaltungsakt im Sinne des § 35 S. 1 LVwVfG, sondern einen Akt kooperativer Willensbildung darstellt und somit nicht mit der Anfechtungsklage angreifbar ist (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 8.9.1995 - 5 S 2650/94 - in juris; BayVGH, Urt. v. 19.3.1987 - 19 B 86.02486 - BayVBl. 1988, 533).

    Denn die Einhaltung der Ladungsfrist enthält einen wesentlichen zwingenden Verfahrensgrundsatz und hat nicht bloß den Charakter einer Ordnungsvorschrift (VG Freiburg. Urt. v. 24.7.1986 - 5 K 150/85 - VBlBW 1987, 234; VGH München, Urt. v. 19.3.1987 - 19 B 86.02486 - BayVBl. 1988, 533).

    Insbesondere im Hinblick auf die nicht unproblematische Verpachtung des Jagdbogens 4 hätte eine andere Zusammensetzung der Jagdversammlung bei vorheriger Aussprache - jeder Jagdgenosse hatte nach Darstellung des Beklagtenvertreters vor jeder Abstimmung die Möglichkeit, Fragen zu stellen - möglicherweise auch zu einem anderen Ergebnis der Abstimmung geführt (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 19.3.1987 - 19 B 86.02486 - BayVBl. 1988, 533).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1797/02

    Klagebefugnis und Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der

    Allerdings könnte nach Abschluss der Pachtverträge ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit der Verpachtungsentscheidung dann bestehen, wenn die streitigen Fragen auch in Zukunft relevant sein können, zum Beispiel bei einer erneuten Pachtvergabe wegen vorzeitiger Beendigung eines Jagdpachtvertrages oder nach Ablauf der Pachtzeit (vgl. Senatsurt. v. 08.09.1995 - 5 S 2650/94 - u. v. 09.10.1987 - 5 S 1361/86 - jeweils a.a.O.; Bay. VGH, Urt. v. 19.03.1987 - 19 B 86.02486 - RdL 1988, 94; Niedersächs. OVG, Urt. v. 17.02.1983 - 14 OVG 260/80 - RdL 1983, 296; OVG NRW, Urt. v. 06.02.1981 - 9 A 65/80 - ).
  • VG Bayreuth, 25.04.2023 - B 1 E 23.169

    Einstweilige Anordnung nach Abschluss des Jagdpachtvertrags,

    Da der vorliegende Verwaltungsrechtsstreit u.a. der Vorbereitung eines solchen Prozesses diene, bestehe im Rahmen des Hauptsacheverfahrens das notwendige Interesse des Antragstellers an der Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 12. März 2022 über die Verpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers ... (unter Verweis auf BayVGH, U.v. 19.3.1987 - 19 B 86.02486).

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 19. März 1987 (Az. 19 B 86.02486) insoweit ausführt, es bestehe unabhängig von der Wirksamkeit des Pachtvertrages ein berechtigtes Interesse an der Feststellung von Rechtsverstößen beim Zustandekommen des Verpachtungsbeschlusses, damit solche bei künftigen Verpachtungen nicht wiederholt würden, handelt es sich - was auch die Bezugnahme auf die bereits oben zitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Anm.: vormals OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein) mit Urteil vom 17. Februar 1983 (Az. 14 OVG A 260/80) zeigt - um einen Einzelfall.

  • VG Saarlouis, 10.09.2008 - 5 K 12/08

    Zulassung der Öffentlichkeit und Fehlen eines Jagdkatasters bei einer

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.05.1993 - 8 R 91/91, 8 R 92/91, 8 R 93/91 - zit. nach juris; OVG Schleswig, Urteil vom 20.06.1991 - 3 L 54/91 -, RdL 1991, 276 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 7; BayVGH, Urteil vom 19.03.1987 - 19 B 86.02486 -, BayVBl. 1988, 534 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 53.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft

    Die Abstimmung einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft über die Pachtvergabe ist bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist grundsätzlich unwirksam (vgl. Bayr. VGH, Urt. v. 19.03.1987 - 19 B 86.02486 -, zit. nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.1993 - 3 L 250/92
    Eine Wiederholungsgefahr kann allerdings nur angenommen werden, wenn die Beklagte den Standpunkt vertritt, ihre Verfahrensweise gebe zu keinen Beanstandungen Anlaß und zu erkennen gibt, daß sie bei einer künftigen Versammlung in gleicher Weise verfahren werde (OVG Lüneburg, Urteil vom 17.02.1983 - 14 OVG A 260/80 -, JE IV Nr. 19; OVG Münster, Urteil vom 06.02.1981 - 9 A 65/80 -, JE IV Nr. 12; BayVGH, Urteil vom 19.03.1987 - Nr. 19 B 86.02486 -, RdL 1988, 94).
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